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Überblick über Unterstützungs- und Entlastungsangebote
In den letzten Jahren sind eine Vielzahl von Hilfs- und Entlastungsangeboten entstanden. Sie werden von verschiedenen Trägern angeboten und die Kosten werden teilweise von der Pflegeversicherung übernommen. Leider gibt es diese Angebote nicht flächendeckend – insbesondere in ländlichen Gegenden sind die Angebote oft rar.
Die wichtigsten Unterstützungs- und Entlastungsangebote sollen hier kurz vorgestellt werden:
Beratungsstellen wie z.B. bei den Alzheimer-Gesellschaften sind eine wichtige Anlaufadresse für Angehörige. Sie halten allgemeine Informationen zum Krankheitsbild bereit, geben Auskunft über den möglichen Verlauf einer Demenzerkrankung und beraten individuell hinsichtlich der veränderten Kommunikation und des Umgangs mit den Erkrankten. Sie informieren auch über Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, der Sozialhilfe und über Vergünstigungen durch die Nachteilsausgleiche des Schwerbehindertenrechts.
In der Regel wissen die Beratungsstellen auch gut über mögliche Entlastungsangebote in der Region Bescheid und unterstützen bei der Suche.
An manchen Orten werden Schulungsreihen für Angehörige angeboten, wie z. B. die Seminarreihe „Hilfe beim Helfen“, die von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. entwickelt wurde. Hier werden viele Fragen aufgegriffen, die für die Angehörigen von Bedeutung sind, wie z.B.
- Informationen über die Krankheit
- Tipps zum Umgang und zur Kommunikation
- Informationen zu finanziellen und rechtlichen Fragestellungen (Pflegeversicherung, Schwerbehindertenrecht, Betreuungsrecht)
- Möglichkeiten der Unterstützung
- Auf sich selbst achten
Die Kosten der Schulungen werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen.
Die Angehörigengruppen finden regelmäßig, z. B. einmal in der Woche oder einmal im Monat statt. Angehörige fühlen sich häufig sehr belastet und alleine mit ihren Sorgen und Nöten. Bei den Gruppentreffen erfahren sie, dass es anderen Angehörigen ähnlich geht. Das Wissen „ich bin nicht allein – anderen geht es ähnlich“ ist sehr entlastend. Angehörige können in der Gruppe über das reden, was sie belastet. Sie erhalten Tipps und können ihrerseits eigene Erfahrungen weitergeben. Manchmal unterstützen sich die Angehörigen auch gegenseitig im Alltag oder organisieren gemeinsame Freizeitaktivitäten. Die Erfahrung, in der Gruppe offen reden zu können und mit den eigenen Sorgen und Nöten akzeptiert zu werden, stärkt Angehörige. Die Treffen können zu einem wichtigen Halt während der Zeit der Pflege werden.
Inzwischen gibt es bundesweit ca. 50 – 60 Gruppen für Menschen mit beginnender Demenz oder für Menschen, die jung an Demenz erkrankt sind (unter 65 Jahren). Diese Gruppen sind angeleitet und arbeiten nach dem Selbsthilfeprinzip: Menschen mit Demenz treffen sich mit Gleichbetroffenen und können sich über ihre Sorgen und Ängste austauschen, sich gegenseitig stärken, gemeinsam aktiv werden und zusammen lachen.
Bei Bestehen eines Pflegegrades wird ein Entlastungsbetrag von 125,– € zur Verfügung gestellt. Dieser kann z.B. für Tages- und Nachtpflege und für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden, wie
- Helfer*innenkreise
Geschulte Helferinnen und Helfer kommen in den Haushalt und entlasten die Angehörigen stundenweise. Sie können individuell auf die Kranken eingehen und versuchen, sie entsprechend ihrer Fähigkeiten und Neigungen zu aktivieren und zu motivieren, z.B. durch Spaziergänge, Fotos anschauen, Malen, Singen. Dieses Angebot wird von Alzheimer-Gesellschaften, ambulanten Diensten und anderen Trägern vorgehalten.
- Betreuungsgruppen
Betreuungsgruppen ermöglichen Demenzkranken für einige Stunden Geselligkeit außerhalb des gewohnten Alltagsumfeldes zu erleben. Meist finden die Treffen am Nachmittag statt. An eine gemütliche Kaffeerunde schließen sich Aktivitäten an, die sich an den Wünschen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer orientieren.
- Hauswirtschaftliche Hilfe
Der Entlastungsbetrag kann auch eingesetzt werden für stundenweise hauswirtschaftliche Hilfe. Diese wird z.B. von Ambulanten Diensten angeboten.
Pflegedienste unterstützen bei der Pflege. Aus einer Liste können Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege ausgewählt werden, wie z.B. Frühstück zubereiten, Hilfe beim Anziehen, Baden oder Duschen. Medizinische Behandlungspflege wie z.B. Medikamentengabe oder das Blutdruckmessen kann ebenfalls vom Pflegedienst übernommen werden, ebenso wie haushaltsnahe Entlastung.
Um für die Angehörigen tageweise Entlastung von der Pflegesituation zu ermöglichen, gibt es Tagespflegeeinrichtungen. Zumeist werden Pflegebedürftige von zu Hause abgeholt und am Abend wieder nach Hause gebracht. Gemeinsam wird der Tag gestaltet. Durch das Zusammensein mit anderen Betroffenen erleben Menschen mit Demenz ihre eigenen Defizite weniger stark. Musizieren, Erinnerungen wachrufen, Malen oder auch Gymnastik wirken depressiven Verstimmungen entgegen und fördern das Selbstwertgefühl. Über die Pflegeversicherung kann diese Leistung ab einem Pflegegrad 2 finanziert werden.
Die Pflegeversicherung finanziert ab Pflegegrad 2 „Verhinderungspflege“ und Kurzzeitpflege. Wenn Angehörige krank werden, oder anderweitig verhindert sind, kann jemand aus dem Bekanntenkreis oder der Nachbarschaft die Pflege übernehmen (Verhinderungspflege). Bei längerer Abwesenheit, wie Urlaub, Reha oder eigene stationäre Aufenthalte, ist es sinnvoll, nach einem Kurzzeitpflegeplatz zu suchen. Diese sind meist stationären Einrichtungen angegliedert.
In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben sechs bis acht Personen in ganz normalen Mieträumen zusammen und werden von einem Pflegedienst rund um die Uhr betreut. Das Leben in einer Wohngemeinschaft hat viele Vorteile: Eine überschaubare Gruppe von Menschen, die das gleiche Krankheitsbild verbindet, lebt zusammen. Der Wohnraum kann mit eigenen Möbeln ausgestattet werden und das Leben ist durch die kleinen Gruppen sehr familiär. Es wird gemeinsam gekocht und zusammen die Freizeit gestaltet.
Ein wesentlicher Unterschied zur Pflege in einem Heim besteht im rechtlichen Rahmen. Die Kranken bzw. ihre rechtlichen Betreuer sind Mieter der Wohnung und haben dementsprechend Rechte und Pflichten, vor allem im organisatorischen Bereich.
Pflegebedürftige bzw. deren rechtliche Vertretung können bei der Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung stellen. Der Medizinische Dienst überprüft, ob und in welchem Umfang die selbständige Lebensführung gefährdet ist. Je nach Unterstützungsbedarf wird Pflegegrad 1 – 5 festgelegt. Ab Pflegegrad 2 können die Versicherten zwischen Sach- und Geldleistungen wählen. Damit kann z.B. ein Pflegedienst finanziert werden oder Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden.
Wenn das Geld dennoch zu knapp ist, besteht die Möglichkeit, weitere Sozialleistungen zu beantragen. Beratungsstellen unterstützen bei der Antragsstellung.